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Themenübersicht

Hilfe zur Eingruppierung nach AVR Caritas.

Im Jahr 2017 wurde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern, in sonstigen Einrichtungen und im ambulanten Pflegedienst eine neue Entgeltordnung eingeführt. Dabei wurden die Tätigkeitsmerkmale in Anhang D der Ablage 31 sowie in Anhang D und E der Anlage 32 neu geordnet.

Mit unserem Eingruppierungsassistenten möchten wir Ihnen die Suche nach der richtigen Entgeltgruppe erleichtern. Das System stellt Ihnen dazu einige Fragen, nach deren Beantwortung Ihnen eine Vergütungsgruppe vorgeschlagen wird.

Derzeit sind die Anlagen 30 (Ärztinnen und Ärzte) und die Anlage 31 (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern) im Eingruppierungsassistenten vorhanden, Anlage 32 folgt.

Sie möchten uns eine Rückmeldung zur Eingruppierungshilfe geben? Mail an zuercher@lambertus.de genügt.

Eingruppierungstool

In welcher Berufsgruppe arbeiten Sie?

Bitte beachten Sie:

  • Der Eingruppierungsassistent ist eng am Wortlaut des AVR-Textes entwickelt worden und soll eine erste Orientierung bei der Eingruppierung ermöglichen.
     
  • Wenn in einem Tätigkeitsmerkmal eine bestimmte Aus- oder Vorbildung gefordert ist, erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe nur dann, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter auch eine der Aus- oder Vorbildung entsprechende Tätigkeit ausübt.


Wir machen außerdem darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.